Steuerstrategie des Aurubis-Konzerns

Steuern, insbesondere internationale Steuern, sind für den Aurubis-Konzern Teil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und damit ein wichtiges Anliegen.

Wir sind davon überzeugt, dass die Zahlung von Steuern in angemessener Höhe ein Kernelement unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Unternehmen ist. Die Steuerzahlungen stellen in den jeweiligen Ländern, in denen wir tätig sind, eine wichtige Einnahmequelle dar, um soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufgaben erfüllen zu können.

Dieses Dokument, das vom Vorstand der Aurubis AG genehmigt wurde, legt den Ansatz des Aurubis-Konzerns für die Durchführung seiner Steuerangelegenheiten dar und wird allen Aurubis-Stakeholdern zur Verfügung gestellt. Das Dokument wird in regelmäßigen Abständen
von der Corporate Tax Funktion überprüft. Es ist gültig ab dem 01.01.2023 und gilt für sämtliche Konzerneinheiten, einschließlich Minderheitsbeteiligungen.

Die Steuerstrategie gilt als grundsätzliche Vorgabe für alle in- und ausländischen Steuerarten bzw. Steuererklärungen und Steueranmeldungen und sonstige steuerlichen gesetzlichen Verpflichtungen.

Für die Aurubis wesentliche relevante Steuerarten und gesetzliche Verpflichtungen sind dabei insbesondere:

  • Ertragsteuern (z.B. Körperschaftssteuer)
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Verrechnungspreise zur Gewinnabgrenzung im
  • internationalen Besteuerungskontext
  • einschlägige ausländische Steuergesetze (EU oder
  • Drittland)
Ziele der Steuerstrategie

Die Implementierung einer Steuerstrategie erfolgt in dem Bewusstsein, dass die Erfüllung aller betrieblichen steuerlichen Verpflichtungen insgesamt eine zentrale unternehmerische Aufgabe darstellt, deren Verantwortung in allen Organisationseinheiten im Konzern wahrzunehmen ist. Die strikte Einhaltung der Steuergesetze ist eine wesentliche Vorgabe für die Geschäftsaktivitäten an allen in- und ausländischen Standorten. Die damit verbundene Wahrung unserer Reputation für eine erstklassige Corporate Governance hat höchste Priorität.

Die Steuerstrategie unterstützt die Konzernstrategie und ist darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass Steuern und Steuerrisiken so gehandhabt werden, dass nachhaltige Ergebnisse im Rahmen der strategischen und wirtschaftlichen Ziele des Konzerns erzielt werden und die steuerlichenVerpflichtungen in allen Ländern, in denen der Konzern tätig ist, erfüllt werden.

Es ist die Aufgabe, die Verantwortung als kooperativer, gesetzestreuer Steuerzahler in jedem einzelnen Land, in dem Aurubis tätig ist, mit der Notwendigkeit in Einklang zu bringen, ein wettbewerbsfähiges Geschäftswachstum zu unterstützen – im Dienste aller Stakeholder von Aurubis, einschließlich Investoren, Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern

„Wir sind bestrebt, den erforderlichen Steuerbetrag bei Fälligkeit zu zahlen, und zwar auf realisierte Gewinne und in den Ländern, in denen wir die Werte schaffen."

Das bedeutet, dass wir Folgendes tun müssen:
  • Die in jedem Land geltenden Steuergesetze einhalten, und zwar nicht nur den Wortlaut des Gesetzes, sondern auch die steuerpolitischen Absichten, die dem Steuergesetz zugrunde liegen
  • Steuerliche Risiken zu managen
  • Die Corporate-Tax-Funktion ist aktiv in das Tagesgeschäftsowie strategischen Überlegungen von Aurubis involviert, um sowohl die Steuerrisiken zu minimieren als auch die Gesamtsteuerlast der Gruppe zu kontrollieren
  • Sensibilisierung der Kolleginnen und Kollegen aus den Geschäftseinheiten für Einhaltung steuerlicher Belange
  • Zur Verfügungstellung entscheidungsrelevanter Informationen über die steuerlichen Positionen für die Geschäftsleitung
  • Alle Steuererklärungen in der vorgeschriebenen Form und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt zu erstellen und einzureichen
  • Erstellung und Aufbewahrung der Unterlagen, die durch die Steuergesetze vorgeschrieben sind oder zur Beantwortung etwaiger Fragen von Steuerprüfern benötigt werden
  • Qualifizierte und geschulte Steuerfachleute in ausreichender Anzahl mit dem richtigen Maß an steuerlichem Fachwissen und Verständnis für das Geschäft von Aurubis einzusetzen
Steuerliche Grundsätze des Aurubis-Konzerns
Tax-Compliance

Wir zahlen unsere Steuern pünktlich und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften in den Ländern, in denen wir tätig sind, und orientieren uns an einschlägigen internationalen Standards wie den OECD-Richtlinien. Wir sind bestrebt, sowohl den Buchstaben als auch den Geist der Steuergesetze und-vorschriften zu berücksichtigen.

Geschäftsprinzipien

Steuern sind ein integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Sie sind nicht nur die Domäne der Steuerfunktion.
Wir glauben an den Grundsatz, dass die Steuer dem Geschäft folgen sollte, und folglich werden die Gewinne den Ländern zugewiesen, in denen der Geschäftswert geschaffen wird. Bei der Berechnung der Verrechnungspreise wenden wir den Grundsatz des Fremdvergleichs an.

Beziehungen zu den Steuerbehörden

Wo immer wir tätig sind, bemühen wir uns um einen offenen und konstruktiven Dialog mit den Steuerbehörden und anderen staatlichen Stellen, der auf der Offenlegung aller relevanten Fakten und Umstände beruht. In diesem Dialog bemühen wir uns um Klarheit und Gewissheit über alle relevanten lokalen Steuerkomponenten im Voraus.

Steuerplanung

Wir sind der Ansicht, dass die Aurubis Corporate Tax Funktion Steuerplanungsinitiativen ergreifen und von den Behörden geförderte Anreize in Anspruch nehmen muss. Wir sind jedoch auch der Ansicht, dass bei einer solchen Planung die Interessen von Aurubis, die Reputation und die soziale Verantwortung des Unternehmens angemessen berücksichtigt werden müssen.

Wir verwenden keine ausgeklügelten oder anormalen Steuerstrukturen, die der Steuervermeidung dienen, keine wirtschaftliche Substanz haben und nicht dem Geist des lokalen oder internationalen Rechts entsprechen. Geheimhaltungsvorschriften oder so genannte „Steuerparadiese“ werden nicht zur Steuervermeidung genutzt.

Transparenz

Wir sind transparent in Bezug auf unseren steuerlichen Ansatz und unsere Steuerposition. Die Offenlegung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen nationalen Vorschriften sowie den geltenden Berichterstattungsanforderungen und Standards wie den IFRS.

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Christiane Bestmann

Vice President Tax

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